Gebühren
Für private Krankenkassen und Beihilfe gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH, für gesetzlich versicherte Patienten gilt in der Regel ein Stundensatz von 85 €, ist jedoch differenziert je nach Behandlungsart.
Die Gebühr für Osteopathie einschließlich cranialer Osteopathie beträgt 85 €/Stunde.
Die Erstanamnese ist umfangreicher (Dauer ca. 1 1/2 - 2 Stunden) und wird nach GebüH Nr. 2 abgerechnet. Da diese Leistung unterschiedlich von den Krankenkassen übernommen werden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welche Kosten bezahlt werden.
Termine, die 24 Stunden vorher nicht abgesagt werden, werden berechnet.